Hans-Werner Rieb | Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung

Häufig gestellte Fragen

Frage 1) Wann brauche ich ein Gutachten?

Hier die häufigsten Anlässe zur Erstellung eines Gutachtens
○ Kauf und Verkauf (nur bedingt)(*)
○ Ehescheidung
○ Erbbauauseinandersetzung
○ Steuerliche Bewertung
○ Beleihung / Finanzierung
○ Zwangsversteigerung
○ Nutzungsänderung und Entwicklung
(*) Erfahrungsgemäß genügt es meiner Klientel beim Immobilienkauf-/Verkauf eine Ortsbegehung, der Aufschluß über folgende Punkte geben soll:
a) Zustand der Bausubstanz (Mauerwerk-Dach-Fenster-Heitung etc.)
b) evtl. Renovierungs- bzw. Sanierungsaufwand
c) Rechtliche Gegebenheiten der Liegenschaft
d) Ist der Kaufpreis marktgerecht und realistisch

Frage 2) Was kostet ein Gutachten?

Hierbei verweise ich auf meine Honorartafel, die Aufschluß über die unterschiedlichen Preisstaffelungen gibt.
Beachten Sie bitte die Honorargestaltung wie bereits unter
(*) beschrieben

Frage 3) Welche Unterlagen werden für ein Gutachten benötigt?

Die nachstehenden Unterlagen werden für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens benötigt:

► Katasterplanauszug (Lageplan)
► Baupläne, Umbaupläne, Bauanträge, sonstige Pläne, evtl. alte Gutachten
► Berechnungen der Wohnfläche / des umbebauten Raumes (BRI)
► Miet- und Pachtverträge, Umsätze (gewerbl. Objekte) (wenn vermietet)
► Auskünfte über Wege-, Wohn-, Nießbrachrechte, etc. (sofern bekannt)
► Auskünfte An- / Umbauten, Sanierungen, Renovierungen
► Grundbuchauszug

Selbstverständlich können wir | gegen Aufpreis  | Ihnen, vorgenannte Unterlagen geschaffen …

Frage 4) Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?

Der Ortstermin innerhalb 1-3 Tagen
Wenn alle erforderlichen (Siehe Frage 3) Unterlagen vorliegen, und je nach Schwierigkeitsgrad ca. 8 – 14 Tage

Frage 5) Wie läuft eine Gutachtenerstellung ab?

1) Terminvereinbung
2) Besichtigung der zu bewertenden Immobilie
3) Erstellung eines Protokolls, vor Ort, über Zustand, Ausstattung. Ferner ….werden Fotos zur Dokumentation gefertigt.
4) Im Büro werden dann, noch fehlende Unterlagen, bei den ensprechenden ….Behörden angefordert. Liegen alle Daten und Fakten vor, beginnt die
….Erstellung des Gutachtens.

Frage 6) Sind nicht alle Fragen beantwortet?

Dann rufen Sie doch einfach an! +49 (0) 6531 ♦ 91 51 61