Hans-Werner Rieb | Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung

Energieausweise

Die wichtigsten Informationen zum Energieausweis:

*Am 1. Januar 2009 ist die Übergangsfrist zur Vorlage des Energieausweises für Wohngebäude abgelaufen. Potenziellen Käufern oder Mietern müssen Sie im Falle eines Verkaufs bzw. einer Neuvermietung Ihres Gebäudes einen Energieausweis auf Verlangen vorlegen. So sieht es die derzeit gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) vor. Die Nichtbeachtung stellt eine Ordnungs­widrigkeit dar. Ein potenzieller Käufer/Mieter könnte Sie als Eigentümer anzeigen, wenn Sie auf Verlangen bei einer Objektbesichtigung oder unmittelbar danach keinen Energieausweis vorlegen können.*Grundsätzlich gibt es zwei Ausweisarten; den bedarfsbasierten und den verbrauchsbasierten Ener­gieausweis. Der Bedarfsausweis wird ingenieurtechnisch u. a. auf Grundlage der Baukonstruktion sowie der Anlagentechnik berechnet. Er ermöglicht einen deutschlandweiten Vergleich von Gebäu­den und enthält aussagekräftige Informationen über die energetische Qualität des Gebäudes. Je nach energetischer Beschaffenheit, Anzahl der Wohneinheiten und Baujahr des Gebäudes kann auch ein verbrauchsbasierter Energieausweis ausgestellt werden. Der Verbrauchsausweis wird auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs berechnet. Dies hat zur Folge, dass sich das Heizver­halten des aktuellen Nutzers im Energieausweis erheblich niederschlägt. So können beispielsweise die Aussagen von zwei Verbrauchsausweisen für dasselbe Gebäude, jedoch mit unterschiedlichen Nutzern, erheblich voneinander abweichen. Ein berufstätiges Ehepaar verbraucht im gleichen Ge­bäude i.d.R. wesentlich weniger Energie als eine 3-köpfige Familie, die tagsüber zu Hause ist.

*Wir empfehlen Ihnen deshalb, einen Bedarfsausweis erstellen zu lassen. Dieser ist zwar etwas teurer als ein Verbrauchsausweis, hat aber eine wesentlich höhere Aussagekraft für Sie und den potenziellen Käufer bzw. Mieter. Viele Kauf- und Mietinteressenten fragen daher direkt nach dem bedarfsbasierten Ausweis. Mit dem Bedarfsausweis sind Sie auf energetische Fragen der In­teressenten vorbereitet und können diesbezügliche Ansprüche in jedem Fall erfüllen.

*Für die Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises berechnen wir eine Pauschalver­gütung in Höhe von   340,00 € und für verbrauchsorientierte Energieausweise eine Pauschal­vergütung in Höhe von  120,00 € (jeweils inkl. MwSt.)1). Im Preis sind alle Nebenkosten (u.a. Kopier-, Telefon- und Portokosten) inbegriffen. Die Fahrtkosten in Höhe von 0,35 €/km werden seperat in Rechnung gestellt.